Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1976 - IV ZR 51/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,6649
BGH, 28.04.1976 - IV ZR 51/75 (https://dejure.org/1976,6649)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1976 - IV ZR 51/75 (https://dejure.org/1976,6649)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1976 - IV ZR 51/75 (https://dejure.org/1976,6649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,6649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Stützung einer Sprungrevision auf Mängel des Verfahrens - Voraussetzung für Beruhen der Verfahrensmängel auf eine unrichtige Beurteilung von Tatsachen - Folgen der Stellung einer anfänglichen Provisionsabrede (Maklerlohn für den Kauf eines fertigen ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 06.02.1933 - VI 328/32

    1. Wann ist eine Grundstücksbelastung verschuldet? 2. Welche Wirkung hat eine

    Auszug aus BGH, 28.04.1976 - IV ZR 51/75
    Dabei handelt es sich weder um angebliche Fehler in der eigentlichen Urteilsfindung (vgl. hierzu RGZ 139, 353, 354: Widerspruch zum unstreitig festgestellten Sachverhalt; RGZ 149, 321, 323 ff: Widerspruch zu den in den Sitzungsniederschriften festgestellten Parteianträgen) oder um sonst von Amts wegen zu beachtende Verfahrensmängel (vgl. RGZ 151, 66; 154, 147; 158, 318) noch um Versehen, welche die unmittelbare Grundlage eines sachlich-rechtlichen Irrtums bilden (vgl. RG JW 32, 1016).
  • RG, 24.11.1938 - V 165/38

    Ist eine Sprungrevision, die lediglich mit der Rüge von Verfahrensverstößen

    Auszug aus BGH, 28.04.1976 - IV ZR 51/75
    Dabei handelt es sich weder um angebliche Fehler in der eigentlichen Urteilsfindung (vgl. hierzu RGZ 139, 353, 354: Widerspruch zum unstreitig festgestellten Sachverhalt; RGZ 149, 321, 323 ff: Widerspruch zu den in den Sitzungsniederschriften festgestellten Parteianträgen) oder um sonst von Amts wegen zu beachtende Verfahrensmängel (vgl. RGZ 151, 66; 154, 147; 158, 318) noch um Versehen, welche die unmittelbare Grundlage eines sachlich-rechtlichen Irrtums bilden (vgl. RG JW 32, 1016).
  • RG, 16.11.1935 - I 59/35

    1. Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus der Vollziehung

    Auszug aus BGH, 28.04.1976 - IV ZR 51/75
    Dabei handelt es sich weder um angebliche Fehler in der eigentlichen Urteilsfindung (vgl. hierzu RGZ 139, 353, 354: Widerspruch zum unstreitig festgestellten Sachverhalt; RGZ 149, 321, 323 ff: Widerspruch zu den in den Sitzungsniederschriften festgestellten Parteianträgen) oder um sonst von Amts wegen zu beachtende Verfahrensmängel (vgl. RGZ 151, 66; 154, 147; 158, 318) noch um Versehen, welche die unmittelbare Grundlage eines sachlich-rechtlichen Irrtums bilden (vgl. RG JW 32, 1016).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht