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BGH, 28.04.1976 - IV ZR 51/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Stützung einer Sprungrevision auf Mängel des Verfahrens - Voraussetzung für Beruhen der Verfahrensmängel auf eine unrichtige Beurteilung von Tatsachen - Folgen der Stellung einer anfänglichen Provisionsabrede (Maklerlohn für den Kauf eines fertigen ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 06.02.1933 - VI 328/32
1. Wann ist eine Grundstücksbelastung verschuldet? 2. Welche Wirkung hat eine …
Auszug aus BGH, 28.04.1976 - IV ZR 51/75
Dabei handelt es sich weder um angebliche Fehler in der eigentlichen Urteilsfindung (vgl. hierzu RGZ 139, 353, 354: Widerspruch zum unstreitig festgestellten Sachverhalt; RGZ 149, 321, 323 ff: Widerspruch zu den in den Sitzungsniederschriften festgestellten Parteianträgen) oder um sonst von Amts wegen zu beachtende Verfahrensmängel (vgl. RGZ 151, 66; 154, 147; 158, 318) noch um Versehen, welche die unmittelbare Grundlage eines sachlich-rechtlichen Irrtums bilden (vgl. RG JW 32, 1016). - RG, 24.11.1938 - V 165/38
Ist eine Sprungrevision, die lediglich mit der Rüge von Verfahrensverstößen …
Auszug aus BGH, 28.04.1976 - IV ZR 51/75
Dabei handelt es sich weder um angebliche Fehler in der eigentlichen Urteilsfindung (vgl. hierzu RGZ 139, 353, 354: Widerspruch zum unstreitig festgestellten Sachverhalt; RGZ 149, 321, 323 ff: Widerspruch zu den in den Sitzungsniederschriften festgestellten Parteianträgen) oder um sonst von Amts wegen zu beachtende Verfahrensmängel (vgl. RGZ 151, 66; 154, 147; 158, 318) noch um Versehen, welche die unmittelbare Grundlage eines sachlich-rechtlichen Irrtums bilden (vgl. RG JW 32, 1016). - RG, 16.11.1935 - I 59/35
1. Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus der Vollziehung …
Auszug aus BGH, 28.04.1976 - IV ZR 51/75
Dabei handelt es sich weder um angebliche Fehler in der eigentlichen Urteilsfindung (vgl. hierzu RGZ 139, 353, 354: Widerspruch zum unstreitig festgestellten Sachverhalt; RGZ 149, 321, 323 ff: Widerspruch zu den in den Sitzungsniederschriften festgestellten Parteianträgen) oder um sonst von Amts wegen zu beachtende Verfahrensmängel (vgl. RGZ 151, 66; 154, 147; 158, 318) noch um Versehen, welche die unmittelbare Grundlage eines sachlich-rechtlichen Irrtums bilden (vgl. RG JW 32, 1016).